Montag, 17. Oktober 2005
Surfunfall.
Diagnose: Gehirnerschütterung. Daher erst einmal eine kleine Pause. Bis Mittwoch.
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philomenon,
Montag, 17. Oktober 2005, 22:07
Ich wünsche dir
eine Gute Besserung!
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kleinesf,
Dienstag, 18. Oktober 2005, 12:25
Gute Besserung! Was wird aus der Lesung, der wir - in erster Linie wegen Burnster ;-) - entgegenfiebern?
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40something,
Dienstag, 18. Oktober 2005, 13:13
Na, in erster Linie fiebern wir doch nunmehr wg. der maladen Frau wortschnittchen diesem Event entgegen!
(Auch ohne Gehirnerschütterung täten wir das doch.)
(Auch ohne Gehirnerschütterung täten wir das doch.)
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mark793,
Dienstag, 18. Oktober 2005, 13:39
Das ist doch Ihre Chance,
den Fernsehfuzzi auf Schmerzensgeld zu verknacken. Vielleicht fühlt sich einer hier mitlesenden Juristen berufen? Ich mein ja nur...
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kleinesf,
Mittwoch, 19. Oktober 2005, 15:29
Wieso Fernsehfuzzi? Und: Wo ist der Schaden hin? ;-)
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mark793,
Mittwoch, 19. Oktober 2005, 15:43
Zu Frage 1:
Manchmal hilft es, wenn man das Ursprungsposting gelesen hat, bevor man Kommentare kommentiert.
So wie ich die Geschichte verstanden habe, passierte das Malheur in der Wohnung eines Talkshow-Moderators. Dass der eher beim Fernsehen als beim Radio arbeitet, hab ich aufgrund des Attributs "bekannt" stillschweigend vorausgesetzt.
Wenn dieser Fernsehschaffende nun Gäste in seine Wohnung einläldt, dann hat er dafür Sorge zu tragen, dass den Gästen daraus kein Schaden an Leib und Gütern entsteht. Ergo wäre zu prüfen, ob es für ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung reicht und/oder eine Zivilklage auf Schadensersatz/Schmerzensgeld Aussicht auf Erfolg hat.
Nachfragen dazu lieber an die Adresse des lawblogs ;0)
So wie ich die Geschichte verstanden habe, passierte das Malheur in der Wohnung eines Talkshow-Moderators. Dass der eher beim Fernsehen als beim Radio arbeitet, hab ich aufgrund des Attributs "bekannt" stillschweigend vorausgesetzt.
Wenn dieser Fernsehschaffende nun Gäste in seine Wohnung einläldt, dann hat er dafür Sorge zu tragen, dass den Gästen daraus kein Schaden an Leib und Gütern entsteht. Ergo wäre zu prüfen, ob es für ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung reicht und/oder eine Zivilklage auf Schadensersatz/Schmerzensgeld Aussicht auf Erfolg hat.
Nachfragen dazu lieber an die Adresse des lawblogs ;0)
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xchylde,
Dienstag, 18. Oktober 2005, 14:01
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melville,
Mittwoch, 19. Oktober 2005, 01:34
Dito. Wenn du das liest, schäm dich. du solltest im Bett liegen!
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r..,
Mittwoch, 19. Oktober 2005, 10:41
Alles Gute auch von mir. Ich fand die Beach Boys auch schon immer doof.
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