Dienstag, 16. August 2005
Nachtwaschgang.
+++ Wenn, sagen wir mal, die unmittelbaren Nachbarn, deren Badezimmer direkt an die Wand stößt, an der mein Bett steht, um 2.30 Uhr in der Frühe ihrem Reinlichkeitsbedürfnis nachkommen und das Vollprogramm bei 90 Grad starten, hätte ich, nur mal so angenommen, das Recht auf meiner Seite, wenn ich die Pumpgun aus dem Garderobenschrank nehme und mal ordentlich aufräume?
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modeste,
Dienstag, 16. August 2005, 11:32
Den Begriff des "Notwehrexzesses" fand ich schon immer fast so schön wie das "Übermaßverbot", aber haben Sie sich schon einmal überlegt, welch exorbitante Geräuschentwicklung durch die Waschmaschine möglicherweise übertönt werden sollte? Vielleicht wären Sie ja bei vollem Situationsüberblick am Ende den Nachbarn noch dankbar.
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wortschnittchen,
Dienstag, 16. August 2005, 11:34
Notwehrexzesse habe ich fast noch lieber als Alkoholexzesse.
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kleinesf,
Dienstag, 16. August 2005, 12:36
Deutschland war zwar noch nie ein Rechtsstaat, aber... Nein!
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xenonb,
Dienstag, 16. August 2005, 13:31
Bedenke die Folgen
Notwehr, klarer Fall! Aber ich würde es mir noch mal überlegen. Es gibt nur eine riesengroße Sauererei und dann läuft die Waschmaschine noch länger!
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40something,
Dienstag, 16. August 2005, 14:15
Wieso, hat deren Waschmaschine keine Pumpe? Und aufräumen sollen die bitte selber.
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